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1203 April 6. Breslau.

in pasca; pontif. a. 2.

Bischof Cyprian urkundet, dass, nachdem Herzog Heinrich auf seinen Erbe ein Nonnenkloster vom grauen Orden gegründet, demselben Trebnitz mit seinem Bezirk (ambitus), ferner den Bezirk der Fischer, Cotovic genannt, (Kottwitz) mit dem See überwiesen, mit allen Zehnten in diesen Bezirken, theils durch Tausch erlangt, theils als Pertinenz der ebenfalls dem Kloster gehörigen St. Peterskapelle in Trebnitz, er mit Einwilligung des Papstes Innocenz und mit Rath seines Capitels die Zehnten von Stinav (Steinau) und Stobno (Stuben) hinzugefügt und die gesammte Schenkung unter Androhung des Anathems bestättigt habe. Dasselbe habe auch Erzbischof Heinrich von Gnesen am Feste des hl. Vincenz zu Breslau gethan.

Or. im Staats-A. Trebn. 2. Die Urkunde selbst wohl unverdächtig, doch die Siegel des Bischofs, des Erzbischofs und des Kapitels wahrscheinlich alle drei unecht. Vermuthlich hat die Urk. ursprünglich gar keine Siegel gehabt, wenigstens würde ein bischöflicher Notar jener Zeit sicherlich nicht die Siegel in der Form an der Urk. befestigt haben, wie dies jetzt der Fall ist.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.